GALLITH Kapseln 100 St
Artikelnummer: 07193462 | Grundpreis: 0,20 € / 1 St2Preis: 19,73 €2 statt 39,38 € AVP² | Sie sparen 19,65 € (49%)*
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| PZN | 07193462 |
|---|---|
| Anbieter | Pharmazeutische Fabrik Evers GmbH&Co KG |
| Packungsgröße | 100 St |
| Produktname | |
| Darreichungsform | Kapseln |
| Rezeptpflichtig | nein |
| Apothekenpflichtig | ja |
- Das Arzneimittel sollte unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit, vorzugsweise ½ Glas Trinkwasser, nach dem Essen eingenommen werden.
- Nehmen Sie das Arzneimittel immer genau nach der Anweisung ein.
- Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
- Erwachsene nehmen dreimal täglich ein bis zwei Weichkapseln ein.
- Für konkrete Dosierungsempfehlungen bei eingeschränkter Nieren-/Leberfunktion gibt es keine hinreichenden Daten.
- Die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist aufgrund des Anwendungsgebietes und unzureichender Datenlage nicht vorgesehen.
- Das Arzneimittel sollte nicht länger als 4 Wochen angewendet werden.
- Der Anwender sollte bei fortdauernden Krankheitssymptomen oder beim Auftreten anderer als der erwähnten Nebenwirkungen einen Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultieren.
- Bitte beachten Sie auch die Angaben in Kategorie „Patientenhinweis".
- Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben als Sie sollten:
- Setzen Sie die Einnahme gemäß Dosierungsanleitung fort. Vergiftungserscheinungen sind bisher nicht bekannt. Bei Auftreten von Beschwerden befragen Sie einen Arzt, der gegebenenfalls über weitere Maßnahmen entscheiden wird.
- Wenn Sie die Einnahme vergessen haben:
- Die Anwendung sollte ohne Dosisänderung fortgeführt werden (nicht die doppelte Menge nach einer vergessenen Einzeldosis einnehmen).
bezogen auf 1 Stück
100 mg Gundelrebenkraut Extrakt, (2:1), Auszugsmittel: Ethanol 96% (V/V)
+ Eisen (III) hydroxid oxid x-Wasser
+ Eisen (III) oxid
+ Eisen hydroxide
+ Eisen oxide
+ Gelatine
+ Glycerol 85%
+ Sonnenblumenöl, raffiniert
+ Titan dioxid
- Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden bei
- Überempfindlichkeit gegen Gundelrebenkraut oder gegen einen der sonstigen Bestandteile von diesem Präparat,
- Entzündungen der Gallenblase und der Gallenwege
- Gallenkoliken (krampfartige Schmerzen im Oberbauch)
- Verschluss der Gallenwege (Choledochus- oder Zystikusverschluss)
- Bei bekanntem Gallensteinleiden sollte die Anwendung erst nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.
- Bei röntgenologisch nicht darstellbarer Gallenblase, kalzifizierten Gallensteinen und gestörter Kontraktionsfähigkeit der Gallenblase sollte das Präparat nicht angewendet werden.
- Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
- Vorübergehende Dunkelfärbung des Stuhls, unter Umständen leicht abführende Wirkung.
- Die Häufigkeit, mit der diese Nebenwirkungen auftreten, ist nicht bekannt.
- Sollten Sie während der Therapie mit dem Arzneimittel weitere hier nicht aufgeführte unerwünschte Wirkungen feststellen, so teilen Sie dies bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
- Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.
- Bei Einnahme mit anderen Arzneimitteln:
- Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
- Bisher sind keine Wechselwirkungen bekannt geworden.
- Klinische Untersuchungen mit dem Präparat zu Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln liegen nicht vor.
- Bei Einnahme zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
- Bisher sind keine Wechselwirkungen mit Nahrungsmitteln und Getränken bekannt geworden.
Wechselwirkungen
- Die Sicherheit während der Schwangerschaft und Stillzeit wurde nicht ausreichend untersucht. Für Schwangere und Stillende wird daher die Einnahme von dem Arzneimittel nicht empfohlen.
- Besondere Vorsicht bei der Einnahme ist erforderlich,
- wenn die Beschwerden länger als eine Woche andauern oder sich verschlimmern,
- wenn Sie eine Gelbfärbung der Haut, der Schleimhäute oder der Bindehaut der Augen feststellen,
- wenn Entzündungszeichen wie z. B. Fieber auftreten.
- In diesen Fällen müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
- Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
- Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
